elektronische Postzustellung

Nach dem E-Government Gesetz müssen Bundesbehörden einen Zugang für elektronische Dokumente eröffnen, z.B. DE - Mail. und Web - Anwendungen in Verbindung mit der eID-Funktion des Personalausweises.( OZG = Onlinezugangsgesetz )

 Mit De-Mail können gemäß § 130a Abs. 4 Nr.1 ZPO bzw. Verwaltungsgesetz § 3a Abs. 4 Nr. 1 pdf Dateien als elektronische Post versendet werden, wenn “mit sicherer Anmeldung” dies gemacht wurde.

Wichtig: Bei Web.de und GMX muss eine kostenpflichtige Zubuchung einer Versandoption “Persönlich & Vertraulich” erfolgen !

Kontrollieren Sie unter “Benachrichtigungen” ob eine e-mail gesendet wird, wenn eine Nachricht eintrifft.

Normalerweise kann man sich vereinfacht einloggen, um jedoch derartige De Mails versenden oder empfangen zu können mit hoher Sicherheitsstufe ( Personalausweis oder TAN auf Handy )

Merke: Nur die Absenderauthentifizierte De-Mil ist ein sicherer Übermittlungsweg im Sinne des § 130a Abs. 4 Nr. 1 ZPO!

 

Der Text in der De Mail zählt nicht zum Dokument, man schreibt hier üblicherweise, dass in der Anlage ein Dokument zum Einspruch oder Klage etc. beigefügt ist.

Eine gute Strukturierung der Dateien erreicht man, wenn man mit dem Datum im Format JJJJMMTT beginnt und dann die Art wie “Einspruch” oder “Neuklage” etc. dann das Aktenzeichen sofern vorhanden.