Ein Richter auf Probe darf nicht, als Einzelrichter entscheiden, wenn:
er noch nicht über einen Zeitrahmen von einem Jahr Geschäftsverteilungsmäßig Rechtssprechaufgaben in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wahrzunehmen hatte
oder
Streitigkeiten über Ansprüche aus Heilbehandlungen
oder ...siehe ZPO § 348 weiteres
Ein Nachwuchsrichter muss also mindestens ein Jahr im Zivilverfahren gearbeitet haben, bevor er / sie eine Sache alleine entscheiden darf. Wie durch mehrere Quellen behauptet, u.a. durch den Autor Thorsten Schleif ( Urteil ungerecht ) übergeben viele Vorsitzende bewusst rechtswidrig dem unerfahrenden Nachwuchsrichtern bereits Rechtsstreitigkeiten.
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