Richter auf Probe

Ein Richter auf Probe darf nicht, als Einzelrichter entscheiden, wenn:

er noch nicht über einen Zeitrahmen von einem Jahr Geschäftsverteilungsmäßig Rechtssprechaufgaben in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wahrzunehmen hatte

oder

Streitigkeiten über Ansprüche aus Heilbehandlungen

oder ...siehe ZPO § 348 weiteres

Ein Nachwuchsrichter muss also mindestens ein Jahr im Zivilverfahren gearbeitet haben, bevor er / sie eine Sache alleine entscheiden darf. Wie durch mehrere Quellen behauptet, u.a. durch den Autor Thorsten Schleif ( Urteil ungerecht ) übergeben viele Vorsitzende bewusst rechtswidrig dem  unerfahrenden Nachwuchsrichtern bereits Rechtsstreitigkeiten.