Fiasko Sozialstaat

Die Klagen in Sozialgerichtsverfahren werden zumindest zum Teil bewusst unwahr bearbeitet und es werden aus meiner Sicht bewusst lügende Gutachter beauftragt.


Wie in totalitären Staaten üblich, läßt das Sozialgericht keine andere Meinung zu, als die das Antragssteller und Kläger quasi als Lügner und Sozialbetrüger Leistungen erschleichen wollen und kontern dies mit lügenden Gutachtern, die bewusst Lügengutachten erstellen.

Wie der BGH ( Az. IV ZR 47/14 vom 19.11.2014 ) zutreffend feststellt, darf das Gericht nicht selbstherrlich eine beantragte mündliche Sachverständigenanhörung ablehnen. Denn dies verletzt den Kläger in seinem Grundrecht auf Gewährung des rechtlichen Gehör nach Artikel 103 Abs 1 GG, wenn dem Antrag auf Anhörung des Sachverständigen in einer mündlichen Verhandlung nicht stattgegeben worden ist.

Auf die Frage ob das Gericht das Gutachten für Erläuterungsbedürftig hält, kommt es nicht an. Allerdings darf der Antrag auf Anhörung nicht verspätet oder Rechts missbräuchlich gestellt sein. ( BGH V ZR 46/60 vom 20.09.1961 )

Es ist nicht zu beanstanden, wenn das Gericht zunächst die Beteiligten auferlegt schriftliche Fragen vorzulegen um eine mündliche Anhörung überflüssig zu machen.