Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

 Der Sitz des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist in Straßburg ( Frankreich ) mit der eigenen Postleitzahl F - 67075 Strasbourg.

Hier können von Bürgern Individual  Klagen wegen z.B.Gerichtswillkür, Benachteiligungen, Meinungsäußerungen  eingereicht werden, um feststellen zu lassen, was Recht und Gerechtigkeit ist.

Das Gericht stellt im Streitfall die Verletzung der Menschenrechte fest, wenn dies so erkannt wird.

Voraussetzung für eine “Konventionsverletzung” ist, dass alle innerstaatlichen Rechtsbehelfe ausgeschöpft sein müssen und die endgültige innerstaatliche Entscheidung nicht länger als 6 Monate zurückliegt. Die Klage lautete dann XY gegen Deutschland.

Wichtige Artikel:

Art 6 = Recht auf ein faires Verfahren

Pacta sunt servanda = Verträge sind einzuhalten = Prinzip der Vertragstreue im öffentlichen und privaten Recht, dass auch durch nationale Verträge nicht rechtswirksam durchbrochen werden darf.