Die Staatsanwaltin der Staatsanwaltschaft Hagen verneint bewusst unwahr, dass ein Unternehmer Ehepaar dreist lügend, völlig unsinnige und unwahre alternative Wahrheit durchgängig vor Gericht uneidlich vortrugen um Prozessbetrug zu begehen bzw. erklärt unwahr, das den Beschuldigten nicht nachgewiesen werden könnte, dass diese wieder besserem Wissen die Unwahrheit sagten.
Als Kläger bin ich gemäß des “Beibringungsgrundsatz” verpflichtet alle Beweise zu erbringen und dem Gericht vorzulegen.
Dies habe ich gemacht und Verträge von Lieferungen von zwei Kleinkraftwerken vorgelegt, die der Unternehmer von der Spedition selbst angenommen und montiert hat. Die Beklagten behaupten bewusst unwahr, dass eine Komplettleistung vereinbart worden sei, ohne das es dafür auch nur Ansatzweise Anhaltspunkte gibt,
Ganz im Gegenteil stehen Angebot, Auftragsbestätigung und Rechnungen dem in derartig eindeutiger Art und Weise entgegen, dass die bearbeitende Staatsanwältin lügt, wenn sie sagt, dass man dem Ehepaar Prozessbetrug nicht nachweisen könne.
Aber auch die Vielzahl der Lügen des Ehepaar beweist eindeutig ihre Absicht, so hat der Ehemann bewusst gelogen, ich habe einen Putzlappen in die Ansaugöffnung gesteckt, was die Ehefrau gesehen hätte. Diese sagte, nein das habe ich nicht.
So lügt der Ehemann weiter, ich habe ein Thermostat aus einer Leitung gezogen, auch dies hätte die Ehefrau gesehen, auch hier sagt die Ehefrau, das ich lediglich ein herumliegenden Thermometer verwendet habe.
Die Staatsanwaltschaft Hagen hat dies erkannt bzw. musste es bei einer angemessenen Bearbeitung erkennen.
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