Sta Hagen

Auch die Staatsanwaltschaft Hagen verneint die Verfolgungspflicht des Staatsanwalt, der nach dem Legalitätsprinzip aus § 152 Abs. 2 und § 170 Abs. 1 der Strafprozessordnung ( StPO ) beim Vorliegen eines Anfangsverdachtes Ermittlungen durchführen und gegebenenfalls Anklage erheben muss indem sie wahrheitswidrig behauptet, die Tat sei nicht mit der für eine Anklageerhebung notwendigen Sicherheit nachweisbar..

Ich habe ein Strafantrag gegen ein Unternehmer Ehepaar gestellt, die dreist lügend, völlig unsinnige und unwahre alternative Wahrheit durchgängig vor Gericht als Beklagte schriftlich und mündlich vortrugen um Prozessbetrug zu begehen.

Die Staatsanwaltschaft Hagen hat dies erkannt bzw. musste es bei einer angemessenen Bearbeitung erkennen.


Die Klagen der Bürger gegen eine meiner Meinung nach absolut Desinteressierte Staatsanwaltschaft des Land NRW sind nicht neu.

Neu für mich war die dreiste Aussage der Richterin Immich des Amtsgericht Bochum, dass die Staatsanwaltschaft Hagen keine Zeit habe, einen Straftäter der versucht mich zu betrügen und vor Gericht bewusst falsche Aussagen und Tatsachen vorbringt Strafrechtlich zu verfolgen.

Tatsächlich stellte die Staatsanwaltschaft Hagen ( 58095 Hagen, Lenzmannstrasse 16 - 22 ) die Ermittlungsverfahren ( Az. 514 Js 181 / 20 und 514 Js 186/20  gegen die Beschuldigten  wegen Betrug u.a. gemäß § 153 Abs 1 StPO ein.

Das Verhalten erinnert an das Märchen “ Des Kaisers neue Kleider”, dass ja so zu verstehen ist, dass eine Gruppe von Personen bewusst wahrheitswidrig beharrlich Sachverhalte verdreht. Das kann ein eitel - isolierter Vorgesetzter sein, aber auch auf ( ehemalige ) hohe Persönlichkeiten wie Trump 45. Expräsident der USA )  passt es sehr gut, dessen Stab so wie der Chef alternative Wahrheiten verkünden und beharrlich diese als Dogma betrachten


Die Staatsanwaltin der Staatsanwaltschaft Hagen verneint  bewusst unwahr, dass ein Unternehmer Ehepaar dreist lügend, völlig unsinnige und unwahre alternative Wahrheit durchgängig vor Gericht uneidlich vortrugen um Prozessbetrug zu begehen bzw. erklärt unwahr, das den Beschuldigten nicht nachgewiesen werden könnte, dass diese wieder besserem Wissen die Unwahrheit sagten.

 Der § 138 der ZPO verlangt von Angeklagten im Zivilprozess “vollkommen und Wahrheitsgemäß” die Umstände zu schildern. Im Zivilprozess darf niemand lügen, dass weiß auch die Staatsanwältin.

Als Kläger bin ich gemäß des “Beibringungsgrundsatz” verpflichtet dem Zivilgericht alle Beweise zu erbringen und dem Gericht vorzulegen.

Jedoch habe ich kaum eine Change auf eine faires Verfahren, wenn vor Gericht gelogen wird, wie es der Fall war und ist.

Denn die Betrüger lügen auch weiterhin, so das auch dies gegen eine Einstellung der Strafverfolgung zwingen spricht.

Die Zeugin ist gemäß § 153 StGB aufgrund der bewussten Falschaussage vor Gericht uneidlich falsch aussagt, mit einer Freiheitsstrafe von drei bis fünf Jahren bestraft. Dies muss auch so sein, da ansonsten die Justiz nicht fehlerfrei arbeiten kann, jedoch wird von der Staatsanwaltschaft Hagen dies bewusst unterlaufen, so das nun auch ein Strafantrag gegen die Staatsanwältin zu stellen war.


Die Staatsanwaltin der Staatsanwaltschaft Hagen verneint  bewusst unwahr, dass ein Unternehmer Ehepaar dreist lügend, völlig unsinnige und unwahre alternative Wahrheit durchgängig vor Gericht uneidlich vortrugen um Prozessbetrug zu begehen bzw. erklärt unwahr, das den Beschuldigten nicht nachgewiesen werden könnte, dass diese wieder besserem Wissen die Unwahrheit sagten.

Als Kläger bin ich gemäß des “Beibringungsgrundsatz” verpflichtet alle Beweise zu erbringen und dem Gericht vorzulegen.

Dies habe ich gemacht und Verträge von Lieferungen von zwei Kleinkraftwerken vorgelegt, die der Unternehmer von der Spedition selbst angenommen und montiert hat. Die Beklagten behaupten bewusst unwahr, dass eine Komplettleistung vereinbart worden sei, ohne das es dafür auch nur Ansatzweise Anhaltspunkte gibt,

Ganz im Gegenteil stehen Angebot, Auftragsbestätigung und Rechnungen dem in derartig eindeutiger Art und Weise entgegen, dass die bearbeitende Staatsanwältin lügt, wenn sie sagt, dass man dem Ehepaar Prozessbetrug nicht nachweisen könne.

Aber auch die Vielzahl der Lügen des Ehepaar beweist eindeutig ihre Absicht, so hat der Ehemann bewusst gelogen, ich habe einen Putzlappen in die Ansaugöffnung gesteckt, was die Ehefrau gesehen hätte. Diese sagte, nein das habe ich nicht.

So lügt der Ehemann weiter, ich habe ein Thermostat aus einer Leitung gezogen, auch dies hätte die Ehefrau gesehen, auch hier sagt die Ehefrau, das ich lediglich ein herumliegenden Thermometer verwendet habe.

Die Staatsanwaltschaft Hagen hat dies erkannt bzw. musste es bei einer angemessenen Bearbeitung erkennen.