Wie man auch im Internet ließt ist es keineswegs unüblich, dass Anwälte das Mandat niederlegen, z.B. wenn Mandanten “ihrem Rat nicht folgen sich zu vergleichen”.
Des weiteren mögen Anwälte es offensichtlich nicht, wenn der Mandant einen Ablehnungsantrag gegen den Richter / die Richterin stellt. Für den Mandanten ist erkennbar wie “wunderbar” doch der “Beziehungskiste Richter - Anwälte” funktioniert.
Man sollte erwarten können, dass wenn wie hier der Mandant einen Ablehnungsantrag gegen die Richterin des Amtsgericht Bochum stellt, die Richterin und die Anwälte dies entspannt sehen. Es ist ein normaler Rechtsakt der durch das Grundgesetz geschützt ist, trotzdem ist erkennbar das sich Anwälte profilieren wollen und dies nicht dulden, sondern aus Sicht des MAndanten vor dem Gericht “buckeln”.
Zwar kann der Rechtsanwalt den Rechtsanwaltsvertrag jederzeit kündigen ( § 627 BGB )
Dies darf jedoch nicht zur Unzeit geschehen und auch nicht ohne Information des Mandanten, ob und welche Fristen zu beachten sind usw.
Kosten für ein Ablehnungsverfahren ergehen ohne eine besondere Kostenentscheidung, da es sich hier nicht um ein kontradiktorisches Verfahren im Sinne mit Obsiegendem und Unterliegendem handelt.
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