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Als Beispiel sei der Ablehnungsantrag gegen Dr. med. Helmut Bülhoff vom 08.01.2020 benannt.: Der Arzt Dr. med. Helmut Bülhoff wurde vom Richter als Sachverständiger beauftragt, obwohl ich dem Richter vor Beauftragung sagte, dass der Arzt mich nach einem Kfz Unfall operierte, wobei er dies meiner Meinung nach mangelhaft ausführte. Ich habe konkret geschrieben das mehrere Gründe und Tatsachen bestehen, die ein erhebliches Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Sachverständigen begründen. So hat gemäß § 407a hat der Sachverständige unverzüglich zu prüfen, ob ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit rechtfertigen. Dies hat der Gutachter dem Gericht dann unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Der Arzt Dr. Bülhoff wusste bei Annahme und Abfassung des GA im Jahr 2008, dass er möglicherweise im Dezember 1988 im Bergmannsheil Bochum direkt beteiligt war. Seiner Aussage vor dem Landgericht Köln Az. 28 O 44/24 habe er versucht Unterlagen des Bergmannsheil anzufordern, jedoch trotz Aufbewahrungspflicht gab es diese nicht. Der Arzt hätte nun dies unaufgefordert dem Gericht mitteilen müssen, dass er möglicherweise Befangen ist, dies auch in seiner zweiten Begutachtung im Schwerbehindertenverfahren, denn zu diesem Zeitpunkt wusste er unwiderlegbar, dass er behandelnder Arzt sein könnte, hat dies auch 2020 in einer zweiten Begutachtung bewusst verschwiegen. Er hat sich also im Gutachten einen „Persilschein“ geschrieben und verschweigt auch seine eigene Unfähigkeit als Mitwirkender ausdrücklich! Ich sehe die grob fehlerhaften Operation des Arztes als Strafrechtlich relevante Fehlbehandlungen an, die leider jedoch zwischenzeitlich verjährt sind.
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