Als Beispiel sei der Ablehnungsantrag gegen Dr. med. Helmut Bülhoff vom 08.01.2020 benannt.:
Der Arzt wurde vom Richter als Sachverständiger beauftragt, obwohl ihm bekannt war, dass der Arzt mich nicht nur behandlt hat, sondern nach einem Kfz Unfall zwei mal operierte, wobei er dies meiner Meinung nach mangelhaft ausführte.
Ich habe konkret geschrieben das mehrere Gründe und Tatsachen bestehen, die ein erhebliches Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Sachverständigen begründen. So hat gemäß § 407a hat der Sachverständige unverzüglich zu prüfen, ob ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit rechtfertigen. Dies hat der Gutachter dem Gericht dann unverzüglich mitzuteilen. Der Lügner Bülhoff wusste bei Annahme und Abfassung des GA im Jahr 2008, dass er zumindest Mitbehandelnder Arzt im Dezember 1988 im Bergmannsheil Bochum war. Der Arzt hätte dies unaufgefordert dem Gericht mitteilen müssen, dass er möglicherweise Befangen ist, denn so hat er sich selbst und seinen ehemaligen Kollegen im Gutachten einen „Persilschein“ geschrieben und verschweigt auch seine eigene Unfähigkeit als Mittäter. Ich sehe die grob fehlerhaften Operationen des Arztes als Strafrechtlich relevante Fehlbehandlungen an, die leider jedoch zwischenzeitlich verjährt sind.
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