Aktengutachten

Die “Aktengutachten” sind wie die Richter wissen, weggeworfenes Geld wenn nicht alle Befunde sicher, vollständig und nicht fehlerhaft vorliegen. Grundsätzliche Bedenken bestehen, dass Gutachten nach Aktenlage das Recht auf rechtliches Gehör verhindern, also der Gutachter sich die Sicht und Ausführungen des Probanden nicht anhört und nicht würdigen vermag.( siehe z.B. Gabriele Jansen )

Üblicherweise ist es so, dass der Zustand der begutachteten Gesundheit oder Arztberichte in der Vergangenheit liegt und häufig nicht mehr zutreffend ist und nicht nach aktuellem Standard aufgenommen wurde.