Wer keinen Anwalt findet, der ihn vertritt, kann nach § 78b einen “Notanwalt” beantragen.
Das Gericht beordnet dann einen Anwalt zur Vertretung, sofern der Rechtsstreit nicht aussichtslos oder mutwillig ist.
Gegen einen Beschluss der die Beiordnung eines Rechtsanwalt ablehnt, findet die sofortige Beschwerde statt.
Die sofortige Beschwerde ist ein Rechtsmittel nach § 567 ZPO mit einer 14 tägigen Frist.
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